Wie laut darf ein Flugzeug sein?

12.02.2020

Luftfahrzeuge werden im Rahmen der Erstzulassung auf Einhaltung von definierten Lärmwerten geprüft und sodann laut ICAO in sogenannte Kapitel eingeteilt. Die Grenzwerte für den  Einzelschallpegel während eines Überfluges ergeben sich aus der  Zulassung gemäß ICAO.

Im Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz sind Schwellwerte definiert, bei deren Überschreitung entsprechender Aktionspläne zum Schutz der betroffenen Bevölkerung gesetzt werden müssen. Hierbei gelten für „durch zivilen Flugverkehr im Bereich von Flughäfen verursachter Lärm" ein über mindestens 6 Monate gerechneter Durchschnittswert von 65 dB tagsüber und von 55 dB in der Nacht. 

Die Flughafen Wien AG hat freiwillig, ohne gesetzlich begründete Notwendigkeit, bereits ab 54 dB tagsüber bzw. 45 dB in der Nacht ein Lärmschutzprogramm [www.laermschutzprogramm.at] für das derzeitige Pistensystem finanziert. Weiters werden über einen öffentlich rechtlichen Umweltfonds Fördermittel für Maßnahmen zum Ausgleich der Fluglärmbelastung insbesondere für diese Zonen zur Verfügung gestellt.