NACHTFLUGREGELUNG


BESCHRÄNKUNGEN WÄHREND DER  NACHT

Umfassende Nachtflugbeschränkungen wurden im Mediationsvertrag für die Zeit zwischen 21:00 und 07:00 Uhr zwischen dem Flughafen Wien, Austro Control, Austrian Airlines Group, den Ländern, Umweltanwaltschaften, Gemeinden und Bürgerinitiativen vereinbart.

 Hauptsächliche Landepiste ist in dieser Zeit die Piste 29. Wenn diese aufgrund der Windsituation nicht verwendet werden kann, wird auf Piste 16 gelandet [Ostwind-Lage]. Die Pisten 11 und 34 werden in dieser Zeit nicht für Landungen verwendet. Davon ausgenommen sind Ambulanzflüge und Sicherheitserfordernisse, Wetterverhältnisse bzw. Nichtverfügbarkeit der normalerweise in der Nacht genutzten Anflugrichtung. 

Als ein Ergebnis des Mediationsvertrages wurde im Zeitraum von 23:30 bis 05:30 Uhr die Reduktion auf 3.000 Flugbewegungen jährlich [d.s. durchschnittlich 4 Starts und 4 Landungen pro Nacht] bis zur Eröffnung der 3. Piste vereinbart.

Bereits seit 1.1.2007 sind die nächtlichen Flugbewegungen pro Jahr auf ca. 5.800 Starts und Landungen limitiert, und wurden bis zum heutigen Tag auf 4.700 pro Jahr weiter reduziert. Durch diesen Wert sind selbst bei Nichterrichtung der möglichen 3. Piste die Nachtflugbewegungen auch für die Zukunft in jedem Fall gedeckelt. 
Wird diese gebaut, müssen laut Mediationsvertrag die Starts und Landungen in der Nachtkernzeit bis zur Inbetriebnahme der 3. Piste auf 3.000 pro Jahr zurückgenommen werden.


ABWEICHUNGEN WÄHREND DER NACHTSTUNDEN

Am Flughafen Wien erfolgt im Regelbetrieb selbstverständlich die Einhaltung der vereinbarten Tag – und Nachtflugregelungen. Diese inkludieren auch vereinbarte Ausnahmen z.B. für Ambulanzflüge, Sicherheitserfordernisse, besondere Wetterverhältnisse bzw. die Nicht-Verfügbarkeit der Piste 11/29 oder der Piste 16/34.

Dennoch kann es immer wieder zu nicht vorhersehbaren Ereignissen kommen, die besondere Maßnahmen in der Flugbewegungslenkung erforderlich machen.

Speziell im Sommer, aber auch bei durchziehenden Tiefdruckgebieten geben Gewitter, Hagel und/oder Starkregen immer wieder Anlass dazu, Flugzeuge anders zu führen als ursprünglich geplant.

Aus Sicherheitsgründen werden in diesem Fall die Flugzeuge um die Gewitterzellen vorbei geführt. Insbesondere in der Nacht können mitunter nicht nur im Nahbereich von Flughäfen diese Luftfahrzeuge abseits der definierten Flugrouten störend wahrgenommen werden.

Bei heftigen Gewitterfronten im unmittelbaren Nahbereich des Flughafens muss aus Sicherheitsgründen die Abfertigung am Flughafen eingestellt werden. Die dadurch entstehende Verzögerung führt zu Verspätungen, die nicht immer bis zum Beginn der Nachtregelung aufgeholt werden können.

Details zur aktuellen Entwicklung können dem Evaluierungsbericht des Vereins Dialogforum Wien entnommen werden.